Für den Erwerb des Fahrabzeichens 4 muss eine Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landesverbände oder Anschlussverbände angehört, bestehen. Beim Fahrabzeichen 4 gibt es keine Altersbeschränkung. Für den Erwerb des FA 4 muss man allerdings mindestens seit 3 Monaten im Besitz des FA 5 sein und an einem entsprechenden Vorbereitungslehrgang teilgenommen haben. Die vorgestellten Pferde und Ponys müssen mindestens 4 Jahre alt sein und den Prüfungsanforderungen genügen. Zugelassen sind Pferde, M- und G-Ponys (sowie K-Ponys mit Teilnehmern bis zu 16 Jahren). Pro Gespann sind bis zu 4 Bewerber erlaubt.

Was wird verlangt ?           (Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen)

Der praktische Teil:
Sachgemäßes Aufschirren und Anspannen sowie Ausspannen und Abschirren eines Ein- und / oder Zweispänners.
Richtiges Auf- und Absteigen mit vorschriftsmäßigem Abmessen der Leinen und Leinenverschnallung bei Zweispännern.
Fahren einer Dressurprüfung Klasse A gemäß Aufgabenheft. Fahren eines Stilhindernisfahrens der Klasse A gemäß Aufgabenheft mit Standardanforderungen ohne Abzüge.
Beurteilt werden Haltung, Peitschen- und Leinenführung sowie Einwirkung des Fahrers. Ein für die Prüfungsabnahme geeignetes Fahrzeug ist Voraussetzung. Longieren mit der einfachen Longe.

Stationsprüfungen:
Station 1   
Prüfungsgespräch in Bezug auf die praktischen Teilprüfungen: Kenntnisse auf dem Gebiet der Fahrlehre, des Fahrlehrgerätes gem. Anforderungen der Kl. A.
Station 2   Exterieurlehre / Veterinärkunde
Station 3  Kenntnisse zum Einstieg in den Turniersport / Leistungsprüfungswesen

Wer hat bestanden ?                                                                                                        Bewerber müssen zum Bestehen mind. die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach 3 Monaten wiederholt werden.