ANLEITUNG  ZUM  GESPANNFAHREN
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HALTUNG       (DER  HUFBESCHLAG)                                 W.Fr.Bartels

In regelmäßigen Abständen (ca. 6-10 Wochen) sollen Fahrpferde umbeschlagen werden. Das heißt, die Eisen werden abgenommen, die Hufe werden durch Ausschneiden und Berunden korrigiert, die Eisen werden heiß gemacht, neu angepasst und angenagelt.

Diese Arbeit soll nur von einem gelernten und staatlich geprüften Hufschmied vorgenommen werden. Schlecht und fehlerhaft beschlagene Pferde können nicht sicher auftreten, außerdem sind unter Umständen Lahmheiten und Gelenkschäden die Folge von unsachgemäßem Beschlag. Im Gegensatz zum Reitpferd muss der Beschlag vom Fahrpferd greifen. Eisen ohne sogenannte "Griffe und Stollen", die mit Edelstahlkörnern oder Stiften versehen sind, führen dazu, dass im Zug stehende Pferde auf Asphaltstraßen ausrutschen. Ein guter Hufschmied kann durch orthopädischen Beschlag bei jungen Pferden Fehlstellungen entgegenwirken und korrigieren.      .       

Der natürliche Bewegungsablauf im Huf darf durch den Beschlag nicht behindert oder eingeschränkt werden.  Bei jedem Auftreten und Belasten erweitern sich die Trachten, beim Anheben und Entlasten verengen sie sich.

Im hinteren Hufbereich darf das Eisen demzufolge nicht festgenagelt sein. Nur im vorderen Teil (unterhalb der Linie) wird das Hufeisen genagelt. Der hintere Bereich, oberhalb der Linie bleibt frei.

Den weichen Hufstrahl könnte man als Dehnungsfuge bezeichnen. Vorder- und Hintereisen lassen sich leicht voneinander unterscheiden. Die Vordereisen haben vorne Aufzüge,  die Hintereisen nur seitlich.

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